Als Bleaching bezeichnet man die Zahnaufhellung mit speziellen Bleichmitteln. Dabei werden nach Bedarf einzelne Zähne – beispielsweise wurzelbehandelte – oder aber das komplette Gebiss aufgehellt. Der Patient kann das Bleaching beim Zahnarzt durchführen lassen (In-office-Bleaching) oder seine Zähne unter Anleitung des Zahnarztes zuhause bleichen (Home Bleaching).
Weiße Zähne lassen den Menschen gesünder, jünger und vitaler aussehen. Im Laufe des Lebens kommt es jedoch auch bei gesunden und gepflegten Zähnen oft zu unschönen gelblichen oder grauen Verfärbungen. Auffällige Verfärbungen werden auch durch Folgendes verursacht:
Professionelles Bleaching wird mithilfe von Wasserstoffperoxid-Gel oder Carbamidperoxid durchgeführt. Die starken Bleichmittel machen die im Zahnbein (Dentin) befindlichen Farbpigmente durch eine Reaktion mit Sauerstoff farblos. Wünscht der Patient bei seiner erstmaligen Zahnaufhellung eine stärkere Bleichwirkung, sollte er/sie mehrere Bleaching Termine wahrnehmen. Die Auffrischungsbehandlungen nach frühestens einem Jahr werden dann jeweils in einer einzigen Sitzung durchgeführt. Auch eine Zahnaufhellung mit in Drogeriemärkten und Apotheken erhältlichen Bleaching Mitteln (Lösungen zum Aufpinseln, beschichtete Klebestreifen, Gel-Schienen) ist möglich. Da sie jedoch nur maximal 10-prozentige Wirkstoff-Konzentrationen aufweisen, haben sie eine sehr viel geringere Bleichwirkung als die Behandlung beim Zahnarzt.
Die Zahnaufhellung kann nur bei einwandfreien Zähnen vorgenommen werden. Daher ist eine Kontrolle durch den Zahnarzt und eine intensive Zahnreinigung vor einem Bleaching unumgänglich. Erst nach der Reinigung kann der exakte Verfärbungsgrad festgestellt werden.
Zahnaufhellungen sollten nicht bei folgenden Gruppen durchgeführt werden: Schwangere, Stillende Mütter & Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Wichtig: Patienten mit Kronen, Inlays und Füllungen müssen damit rechnen, dass diese an die neue Farbe angepasst werden müssen. Füllungsmaterialien und Keramiken können nicht gebleicht werden.
Auch wenn das Zähne Bleichen keine negativen Auswirkungen auf die Zahnsubstanz hat, kann es durch das Bleaching Mittel zur vorübergehenden Erhöhung der Empfindlichkeit der Zahnhälse kommen. In solchen Fällen stellt der Zahnarzt ein spezielles Fluorid Zahn-Gel zur Verfügung.
Wird zu häufig oder zu stark aufgehellt, können die Zähne generell empfindlicher werden. Daher empfiehlt es sich, nicht mehr als zwei Nuancen und nicht öfter als alle 1 bis 3 Jahre aufzuhellen.
1. Zahnreinigung / Zahnfarben-Bestimmung
2. Abformung des Ober- und Unterkiefers
3. Anfertigung von Bleaching-Schienen
4. Patient erhält das Bleaching-Mittel
5. Einfüllen des Bleaching Gels in die Schiene / Tragen in der Nacht
6. Kontrolle in der Praxis
Immer dann, wenn Bleichmittel für die Zahnaufhellung nicht infrage kommen oder das mögliche Ergebnis nicht dem Patienten Wunsch entspricht, können Veneers zur Verschönerung genutzt werden. Veneers sind individuell angefertigte, 0,5 mm dünne Verblendschalen, die aus Keramik bestehen. Sie werden nach dem Abschleifen der betreffenden Zähne aufgeklebt. Im Gegensatz zum Bleaching, bei dem die Zahnhartsubstanz des Patienten immer entscheidend ist, welches Ergebnis erreicht werden kann, erlauben Veneers die Zahnfarbe frei zu wählen. Wir beraten Sie gerne.
Zahnschmuck spricht alle Menschen an, die das Besondere und Außergewöhnliche lieben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Am bekanntesten sind so genannte Dazzler, kleine Strasssteinchen, die Ihrem Lächeln eine besondere Note verleihen. Doch auch Brillianten sind selbstverständlich möglich. Daneben wurden auch Zahn-Tattos entwickelt.
Wichtig: Das gewählte Motiv oder Modell wird auf den Zahn aufgeklebt. Das geschieht völlig schmerzfrei und beeinträchtigt die Zahnhartsubstanz nicht. Der Schmuck lässt sich problemlos wieder entfernen.